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Inhaltsverzeichnis
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung, um Integreat für alle Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen und technischen Voraussetzungen – nutzbar zu machen. Mit nur wenigen Handgriffen kann Integreat nicht nur für die Zielgruppe der Nicht-Muttersprachler, sondern auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und auch ältere Menschen leichter zugänglich gemacht werden. Die Inhalte in Integreat helfen Neuzugewanderten bei der Orientierung vor Ort. Aber auch die Orientierung innerhalb der App ist wichtig und diese wird durch Navigationsmechanismen, leichte Sprache und gute Textstrukturierungen vereinfacht. Aufbau und Inhalt von Integreat barrierefrei zu gestalten, ist ein wichtiger Schritt, um für zukünftige gesellschaftliche, sowie rechtliche Entwicklungen gewappnet zu sein.
Die rechtliche Grundlage
Die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wurde im Dezember 2016 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und aktuell in deutsches Recht übertragen. Sie verpflichtet öffentliche Stellen von der Bundes- über die Landes- bis zur kommunalen Ebene zu barrierefreien Webangeboten. Diese Standards werden in Deutschland durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 festgelegt, die auf dem weltweiten Standard der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 basiert. Allerdings wurden in Deutschland noch zwei zusätzliche Anforderungen ergänzt. Es handelt sich hierbei um die Verpflichtung Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
Integreat barrierefrei gestalten
Die Anforderungen an barrierefreie Inhalte stellen die Bedürfnisse von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen in den Mittelpunkt. Sie richten sich somit an Menschen mit motorischen Einschränkungen, sowie blinde, seh- und höreingeschränkte Nutzer:innen. Auf technischer Seite sorgt das Integreat-Team dafür, dass die Zugänglichkeit der Inhalte und die Gestaltung des Angebotes den Standards der Barrierefreiheit entsprechen. Alle Informationen sind über die Tastatur erreichbar und die Inhalte können ohne Probleme skaliert werden. Als Verwalter:innen der Inhalte in Integreat sind die Integreat-Verantwortlichen innerhalb der Kommunen und Landkreise für folgende Aspekte der Barrierefreiheit zuständig:
Alternativtexte für Grafiken
Menschen mit Seheinschränkung nutzen sogenannte Screenreader, um Texte und Bilder im Internet zu erfassen. Daher müssen Grafiken mit einem aussagekräftigen Alternativtext ausgestattet werden. Diesen können Sie unter „Medien“ mit einem Klick auf das entsprechende Bild in dem Feld „Alternativtext“ eintragen. Stellen Sie hierbei sicher, dass der Alternativtext den Zweck des Bildes beschreibt.
Strukturierung von Textinhalten
Um die Orientierung innerhalb der Artikel für blinde Menschen zu erleichtern, nutzen Sie bitte die Formatvorlagen des Redaktionssystems. Hier können Sie Inhalte als Überschrift, Liste oder einfachen Text ausweisen. Verzichten Sie bitte auf fremdsprachige Wörter und leere Absätze.
— Schulung Integreat: Barrierefreiheit 2020/11/24 13:01
Dieses Video enthält Informationen zu folgenden Suchbegriffen: Barrierefreiheit, Alternative Texte für Bilder, Überschriften in Text.
Links
Möchten Sie zusätzliche Dateien in Integreat hinterlegen, markieren Sie diese mit aussagekräftigen Links und binden Sie einen Hinweis auf das Dateiformat mit ein z.b. Flyer (PDF).
Leichte Sprache
Nicht alle Informationen aus Integreat müssen in leichte Sprache übersetzt werden. Es müssen grundsätzliche Informationen zum Inhalt gegeben werden. In Integreat können Sie „Leichte Sprache“ als eigene Sprache auswählen und hier in einfacher Struktur die wichtigsten Informationen zusammenfassen. Da die Übersetzung in Leichte Sprache sehr kompliziert ist, empfehlen wir Ihnen einen Übersetzer zu beauftragen, der basierend auf Ihren Angaben, die wichtigsten Informationen zusammengefasst übersetzt. Leichte Sprache folgt strengen Regeln und ist für Menschen mit Lernbehinderung entwickelt. Einfache Sprache richtet sich an alle Menschen, die bei dem Verständnis von komplexen Texten Probleme haben.
Gebärdensprache
Wie bei der leichten Sprache gilt auch hier, dass nicht alle Informationen in Gebärdensprache wiedergegeben werden müssen. Es reicht zunächst ein Video, dass den Zweck von Integreat, sowie die wichtigsten Inhalte vorstellt. Dieses Video hilft Menschen, die weder hören noch lesen können, dabei zu verstehen, ob Integreat ein Angebot ist, dass für sie nützlich ist. Wird Integreat anschließend als hilfreich beurteilt, kann eine Person hinzugeholt werden, die bei der weiteren Nutzung behilflich ist. Es gibt bereits ein Video, das in Gebärdensprache die Grundfunktionen von Integreat erklärt (siehe: https://www.youtube.com/watch?v=OOiwgL9k0rA). Dieses kann von jeder Kommune in die Inhalte eingebunden werden, so dass Integreat für alle Menschen zugänglich ist. Folgendes Icon empfehlen wir zur Markierung dgs.png.
Vorlesefunktion
Integreat unterstützt Vorlese-Apps und die eingebauten Vorlesefunktionen auf Smartphone und Computer. Diese Funktion wird von Menschen, die beispielsweise unter einer Sehbehinderung leiden, kann aber auch von Analphabet:innen genutzt werden, um die Inhalte von Integreat zu erschließen. Menschen können sich Integreat damit auch in verschiedenen Sprachen vorlesen lassen. Sollten Sie in Ihrer Integreat-App gendern, raten wir den : (Doppelpunkt) statt dem * (Sternchen) zu verwenden, da dieser barrierefrei und minimalinvasiv ist. Außerdem machen Sprachausgabeprogramme an der Stelle des Doppelpunktes lediglich eine kleine Pause, Sternchen dagegen werden mitgelesen, was die Textfluss stört.
Genauere Informationen und Beratung
Auf der Internetseite www.bik-für-alle.de finden Sie ausführliche Informationen zu allen Themen rund um Barrierefreiheit im Internet und können dort auch selbst Beratung in Anspruch nehmen.